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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1. Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien gelten ausschließlich die nachfolgenden
AGB. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kunden, im Folgenden: Auftraggeber,
gelten nicht, es sei denn der Fotograf Tobias Grimberg, im Folgenden: Auftragnehmer, hat
deren Geltung ausdrücklich zugestimmt.
1.2. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Auftragnehmer hergestellten digitalen Produkte,
egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder
vorliegen. Eingeschlossen sind insbesondere Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder,
gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Fotoalben, digitale Bilder in Onlinegalerien
oder auf sonstigen Datenträgern gespeicherte Bilder und Videos.
2. Vertragsschluss
2.1. Der Vertragsschluss zwischen den Parteien kommt nach der folgenden Maßgabe zustande:
2.2. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Anfertigung von Fotos durch den Auftragnehmer
telefonisch, per E-Mail oder die 'Online-Buchen-Funktion' über die im Impressum der Internetseite des Auftragnehmers
oder über das entsprechende Kontaktformular anzufragen. Mit einer Anfrage gibt der Auftraggeber
noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.
2.3. Auf Anfrage des Auftraggebers gibt der Auftragnehmer telefonisch, per E-Mail oder über die Buchungsseite dieser Homepage ein Angebot
über die Beauftragung der Anfertigung der Fotos ab. Dieses Angebot des Auftragnehmers
ist rechtsverbindlich. Vorbehaltlich einer Annahme des Angebots durch den Auftraggeber hat
das Angebot eine Gültigkeitsdauer von zehn Werktagen, außer es wurde verbindlich ein bestimmtes Datum gebucht. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das
Angebot.
2.4. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, das Angebot innerhalb der vorbezeichneten Frist von
zehn Werktagen anzunehmen. Die Annahme erfolgt telefonisch, schriftlich oder per E-Mail.
Mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber kommt zwischen den Parteien ein
verbindliches Vertragsverhältnis über die Anfertigung der Fotos zustande.
2.5. Nimmt der Auftraggeber das Angebot nach Ablauf der Frist aus 2.3 an, handelt es sich dabei
um ein erneutes Angebot, welches der Auftragnehmer durch ausdrückliche Erklärung annehmen
kann. Einer Annahmeerklärung steht gleich, wenn der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung
oder eine Vorschussrechnung übersendet.
3. Pflichten des Auftraggebers
3.1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die Ausführung des
Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche,
etc.).
3.2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das Fotografieren erlaubt
ist. Durch Fotografierverbote gegebenenfalls entstehende Wartezeiten des Auftragnehmers
zählen als Arbeitszeit.
3.3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum
des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich
des seitens des Auftragnehmers ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums,
des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie
sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen
einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
3.4. Sofern die mietweise Bereitstellung einer Fotobox (Photobooth o.ä.) vereinbart wurde verpflichtet
sich der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer diese nur im Rahmen des bestimmungsgemäßen
Gebrauchs zu nutzen oder durch Dritte nutzen zu lassen. Bei Schäden
durch unsachgemäßen Gebrauch haftet der Auftraggeber.
3.5. Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von dem Fotografen nicht zu vertreten
sind; u. a. Witterungszulagen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten,
Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt, Reisesperren,
Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten der Auftraggeber sowie höhere
Gewalt.
4. Pflichten des Auftragnehmers
4.1. Der Auftragnehmer schuldet die angebotenen Leistungen persönlich. Subunternehmer werden
nicht beschäftigt. Der Auftragnehmer wird als Einzelfotograf ohne Mitarbeiter tätig.
4.2. Der Auftragnehmer fotografiert im Rahmen der Veranstaltung des
Auftraggebers im vertraglich vereinbarten Umfang. Der Auftraggeber kann an diesem Tag weitere
Stunden in Auftrag geben.
4.3. Der Auftragnehmer schuldet die Anfertigung der Fotos in einem gängigen Dateiformat (z.B.
jpeg). Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Dateien im RAW Format.
4.4. Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber binnen vier Wochen nach dem Fototermin
die Fotos. Für besonders aufwändige Zusatzprodukte (z.B. Fotobücher) wird ein gesonderter
Übergabetermin nach individuellem Aufwand vereinbart.
5. Vergütung und Auslagen
5.1. Überschreitet die tatsächliche Arbeitszeit den vereinbarten Abrechnungszeitraum wird der
zusätzliche Zeitaufwand je angefangene Stunde abgerechnet.
5.2. Bei Vertragsschluss wird eine erste Zahlung in Höhe von 30% des Gesamtpreises berechnet,
die innerhalb von 14w Tagen vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses fällig wird. Insoweit ist der
Auftraggeber zur Vorauszahlung verpflichtet. Maßgeblich für die fristgerechte Zahlung ist der
Eingang des Betrags auf nachfolgendem Konto des Auftragnehmers: Inhaber: Tobias Grimberg
IBAN: DE91 1001 1001 2624 0873 78

5.2.1. Sobald der Kunde eine Bestätigungsemail vom Fotografen erhalten hat, hält sich der Fotograf diesen Termin für den Kunden frei. Er kann für diesen Tag daher keine weiteren Angebote annehmen. 

Diese Reservierungsgebühr wird im Falle der Abwicklung des gesamten Auftrages angerechnet. Die Reservierungsgebühr wird bei einer Stornierung des Auftrages vom Fotografen einbehalten. Sie ist als Ausgleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge für diesen Termin nicht angenommen werden konnten. 

Die Stornierung des Shoots ist bis zu 21 Tage vor dem vereinbarten Termin ohne weitere Kosten möglich. Die Reservierungsgebühr wird wie oben beschrieben einbehalten. 

Bei einer Stornierung ab 20 Tage vor vereinbartem Termin werden 50 % des vereinbarten Honorars fällig. 

Bei einer Stornierung 7 Tage vor dem vereinbarten Termin wird der gesamte Betrag fällig. 

Bucht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt – innerhalb eines Kalenderjahres ein gleichwertiges Shooting, werden die gezahlten Stornierungsgebühren darauf angerechnet.

Wird das Shoot durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, ist das vollständige Honorar fällig.

5.3. Geht diese Zahlung nicht fristgerecht ein, wird der Auftragnehmer die Zahlung unter angemessener
Fristsetzung anmahnen. Verstreicht auch diese Frist, ist der Auftragnehmer zur Verweigerung
der vertraglich geschuldeten Leistungen berechtigt. Gesetzliche Rücktrittsrechte,
bzw. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleiben hiervon unberührt.
5.4. Die Zahlung der verbleibenden Vergütung wird auf Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer
innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung, jedoch nicht vor der Übergabe der
Fotos durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber fällig.
5.5. An- und Abreisen des Auftragnehmers erfolgt jeweils von Burscheid aus. Die Anfahrt im Umkreis
von 25 km von Burscheid wird, soweit vertraglich nicht anders vereinbart, nicht berechnet.
Übersteigt die An- und Abreise den zuvor vereinbarten Umfang werden über vorstehende
Differenz hinaus folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem km 0,50 EUR. Bei Anreise
mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich
entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung in Rechnung gestellt.
5.6. Sofern vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Einzelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes
zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Fototerminen
sind in der Regel zwei Übernachtungen erforderlich.
5.7. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und
Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Essen
und Getränke während der Reportage werden dem Auftraggeber unentgeltlich in angemessenem
Umfang zur Verfügung gestellt.
6. Auftragsänderungen, –erweiterungen und -kündigung
6.1. Im Falle einer Kündigung aufgrund der Ausübung gesetzlicher Kündigungsrechte durch eine
der Parteien gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
6.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber gegen
diesen einen Schadensersatzanspruch in Höhe der unter Ziffer 5.2 dieser Vereinbarung bezifferten
Anteile an der vereinbarten Vergütung geltend zu machen, es sei denn, der Auftraggeber
weist nach, dass dem Auftragnehmer ein geringerer Schaden, oder gar kein Schaden entstanden
ist oder dieser die Kündigung zu vertreten hat.
6.3. Im Falle einer Kündigung werden bereits erbrachte Leistungen wie folgt berechnet: Vorgespräch:
25,- Euro, Kennenlernshooting: 99,- Euro
6.4. Kündigt der Auftraggeber 23 Stunden oder weniger vor Veranstaltungsdatum, sind 100% des vereinbarten
Honorars fällig.
6.5. Kann der Auftragnehmer wegen Krankheit oder eines Umstandes, den dieser zu verschulden
hat den Auftrag nicht durchführen, wird dem Auftraggeber die Anzahlung erstattet. Der Auftragnehmer
verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber, bei der Suche eines geeigneten
Ersatzes behilflich zu sein.
6.6. Das Recht des Verbrauchers zum Widerruf bleibt hiervon unberührt.
7. Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Urheberrechte
7.1. Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben die Fotos im Eigentum
des Auftragnehmers.
7.2. Der Auftraggeber erwirbt an den Fotos einfache Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das
Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
7.3. Der Auftragnehmer trifft die Auswahl der Fotos. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch alle
Fotos zu erhalten.
7.4. Der Auftragnehmer darf die Fotos, auf denen ausschließlich die Auftraggeber abgebildet sind,
im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen,
Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.).
7.5. Der Auftraggeber darf der Verwendung der Fotos durch den Auftragnehmer im Rahmen der
Eigenwerbung widersprechen. Der Auftraggeber verpflichtet sich dadurch von der Nutzung
im Rahmen der Eigenwerbung abzusehen.
7.6. Andere Dienstleister wie z.B. Visagisten, Dekorateure, Hochzeitsplaner, etc. dürfen Fotos nur
nach Freigabe durch den Auftragnehmer verwenden.
8. Haftung
8.1. Der Auftragnehmer haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
8.2. In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer – soweit in Ziffer 8.3 dieser AGB nicht abweichend
geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht). In allen
übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 8.3
dieser AGB ausgeschlossen.
8.3. Soweit der Auftragnehmer gemäß Ziffer 8.1 dieser AGB dem Grunde nach haftet, ist diese
Haftung auf Schäden begrenzt, die dieser bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung
vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen
müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Leistungsgegenstands
sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer
Verwendung des Leistungsgegenstands typischerweise zu erwarten sind.
8.4. Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von vorstehenden Ziffern
8.1 bis 8.3 dieser AGB ausgeschlossen.
8.5. Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für anfängliche Mängel gemäß
§ 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
9. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte und Abtretung
9.1. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur gegen rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene
Forderungen gegen den Auftragnehmer berechtigt. Gleiches gilt für die Geltendmachung von
Zurückbehaltungsrechten.
9.2. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer an Dritte ist nur mit dessen
schriftlicher Zustimmung möglich.
10. Datenschutrechtliche Informationspflichten des Auftraggebers
10.1. Der Auftragnehmer händigt dem Auftraggeber bei Vertragsschluss ein Informationsblatt über
die Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses aus.
10.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Auftragnehmer, diese Informationen allen
weiteren Dritten zugänglich zu machen, sofern diese mit der Leistung des Auftraggebers in
Berührung kommen.
10.3. Der Auftragnehmer wird dazu gegebenenfalls auftretende Rückfragen beantworten. Er wird
darüber hinaus gedruckte Ausfertigungen des Informationsblattes im Rahmen der Veranstaltung
vorhalten, um sie auf Anfrage Dritten zur Verfügung zu stellen.
11. Textform
11.1. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen zwischen den Parteien einschließlich
dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Der Vorrang von Individualvereinbarungen
bleibt hiervon unberührt.
12. Anzuwendendes Recht
12.1. Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der
durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des
Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
12.2. Erfüllungsort für alle Leistungen aus den zwischen den Parteien bestehenden
Geschäftsbeziehungen ist Düsseldorf. Der Gerichtsstand ist Düsseldorf, soweit der Auftraggeber nicht
Verbraucher ist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in
Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen
Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
12.3. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

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